Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Version 1.0
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform Trennio
durch Gemeinden, Städte, Zweckverbände und weitere institutionelle Kundinnen.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die Sinew GmbH (UID CHE-293.157.044), Leibernweg 14, 4468 Kienberg,
Schweiz („Trennio" oder „die
Anbieterin").
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform Trennio zwischen
der Anbieterin und der Kundin. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundin
gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen schriftlich zustimmt.
Für Bürgerinnen und Bürger ist die Nutzung der App kostenlos und setzt keinen Vertrag
mit der Anbieterin voraus.
2. Vertragsgegenstand
Die Anbieterin stellt der Kundin Trennio als gehostete Webanwendung (Software as a
Service) zur Verfügung. Über die Plattform informiert die Kundin ihre Bevölkerung über
Abfuhrtermine, Sammelstellen, Entsorgungsfragen, Anlässe, kommunale Dienstleistungen und
aktuelle Mitteilungen; je nach vereinbartem Umfang können Meldungen aus der Bevölkerung
entgegengenommen werden.
Die Bereitstellung erfolgt über eine eigene Subdomain im Erscheinungsbild der Kundin.
Eine Installation beim Kunden findet nicht statt; es wird keine Software übergeben.
3. Vertragsbestandteile und Rangfolge
Vertragsbestandteile sind, in dieser Reihenfolge:
- der unterzeichnete Lizenzvertrag,
- die Anlage 1 (Leistungsumfang),
- das zugehörige Angebot,
- der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV),
- diese AGB.
Bei Widersprüchen geht das jeweils höher stehende Dokument vor.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und dem Lizenzvertrag. Die
Anbieterin entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ergänzen oder
ablösen, solange der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt
wird. Wesentliche Einschränkungen kündigt die Anbieterin mindestens drei Monate im Voraus
an; die Kundin kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet. Dies betrifft
insbesondere eine eigene Domain anstelle der Subdomain, Schnittstellen zu Fremdsystemen,
zugesicherte Reaktions- oder Verfügbarkeitszeiten mit Vertragsstrafe sowie Schulungen vor
Ort.
5. Automatisierte Abfallerkennung
Die Plattform kann Abfallgegenstände anhand einer Aufnahme automatisiert einordnen und
einen Entsorgungshinweis anzeigen. Dieser Hinweis hat informativen Charakter.
Massgebend bleiben in jedem Fall das Abfallreglement und die Vorgaben der Kundin.
Die Anbieterin haftet nicht für Nachteile, die aus einer unzutreffenden automatisierten
Einordnung entstehen. Die Funktion steht im Rahmen einer angemessenen Nutzung
(Fair Use) zur Verfügung; die Anbieterin darf missbräuchliche oder unverhältnismässige
Nutzung technisch begrenzen.
Für die Erkennung werden Aufnahmen an einen spezialisierten Dienstleister übermittelt und
dort ausschliesslich zur Beantwortung der Anfrage verarbeitet. Die Aufnahmen werden nicht
dauerhaft gespeichert. Einzelheiten regelt der AVV.
6. Inhalte der Kundin und Mitwirkung
Die Kundin liefert die für den Betrieb nötigen Inhalte, insbesondere Abfuhrtermine,
Sammelstellen, Gebiets- oder Zonenzuordnung, Verzeichniseinträge sowie Logo und Farbe.
Sie benennt eine Ansprechperson.
Die Kundin ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmässigkeit ihrer Inhalte
verantwortlich und sichert zu, über die nötigen Rechte an übermittelten Inhalten,
Bildern und Kennzeichen zu verfügen. Die Anbieterin prüft die Inhalte nicht inhaltlich.
Sie darf Inhalte entfernen oder sperren, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind oder
ein Gericht oder eine Behörde dies verlangt; die Kundin wird darüber unverzüglich
informiert.
Wappen, Logos und weitere Kennzeichen der Kundin werden ausschliesslich zur Erbringung
der vertraglichen Leistungen verwendet.
7. Preise, Partner-Programm und Zahlung
Die Preise richten sich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Anbieterin ist zurzeit nicht
mehrwertsteuerpflichtig und stellt keine Mehrwertsteuer in Rechnung. Wird sie
mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer ab diesem Zeitpunkt zum gesetzlichen Satz
zusätzlich verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus,
zahlbar innert 30 Tagen netto.
Partner-Programm 2026. Gemeinden und Städte, deren Vertrag bis zum 31. Dezember 2026
beginnt, erhalten auf den Basistarif einen gestaffelten Rabatt von 50 Prozent im ersten,
25 Prozent im zweiten und 0 Prozent ab dem dritten Vertragsjahr. Die Staffel läuft ab
Vertragsbeginn, nicht ab Kalenderjahr. Der Rabatt gilt ausschliesslich auf den Basistarif;
Zusatzleistungen bleiben davon unberührt. Die Einrichtung ist im Partner-Programm
kostenlos. Beginnt der Vertrag nach dem 31. Dezember 2026, wird die Einrichtung nach der
Grössenklasse gemäss Anlage 1 verrechnet.
Preisgarantie. Partner-Gemeinden behalten den vereinbarten Tarif für die volle
Partner-Laufzeit von drei Jahren, auch wenn die Anbieterin ihr allgemeines Preismodell in
dieser Zeit ändert. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.
Keine Gegenleistungspflicht. Das Partner-Programm ist an keine Gegenleistung der
Kundin gebunden. Die Anbieterin wünscht sich Rückmeldungen aus dem Betrieb; ein fester
Rhythmus, eine Sitzungspflicht oder eine Referenznennung werden nicht vorausgesetzt.
Massgebende Einwohnerzahl. Grundlage ist die ständige Wohnbevölkerung gemäss
Bundesamt für Statistik, Bestand per 31. Dezember des Vorjahres. Wächst die Kundin über
eine Tarifgrenze hinaus, erfolgt ein Tarifwechsel frühestens auf die nächste
Vertragsverlängerung, angekündigt mit drei Monaten Vorlauf; nie unterjährig und nie
rückwirkend. Bei Gemeindefusionen werden bestehende Verträge zusammengeführt und bereits
bezahlte Jahresbeiträge angerechnet.
Teuerung. Eine Anpassung ist höchstens im Umfang der Entwicklung des Landesindexes
der Konsumentenpreise seit Vertragsbeginn möglich, frühestens 24 Monate nach
Vertragsbeginn und nur auf eine Vertragsverlängerung hin.
8. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Laufzeit
gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform; E-Mail genügt. Eine Mindestbindung
über die Laufzeit hinaus besteht nicht.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten,
insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegender Vertragsverletzung nach
erfolgloser schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist.
9. Verfügbarkeit, Support und Wartung
Die Anbieterin betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters und
ist um hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine zugesicherte Verfügbarkeit (SLA) besteht nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Support erfolgt per E-Mail an support@trennio.app; die Bearbeitung beginnt in der Regel
innert zwei Arbeitstagen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt
und in verkehrsarme Zeiten gelegt. Unterbrüche zur Behebung von Störungen oder
Sicherheitslücken sind jederzeit zulässig.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und,
soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung. Ist die Kundin ein öffentliches
Gemeinwesen, gelten zusätzlich die für sie anwendbaren kantonalen Bestimmungen über
Information und Datenschutz; die Kundin nennt der Anbieterin die für sie massgebenden
Erlasse. Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kundin bearbeitet, gilt der
Auftragsbearbeitungsvertrag.
Die Bürger-App führt keine Benutzerkonten. Für die Nutzung ist weder eine Anmeldung noch
eine Registrierung erforderlich; Einstellungen verbleiben auf dem Gerät der Nutzerin oder
des Nutzers.
Die Plattform wird in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union betrieben. Einzelne
Teilleistungen werden über Dienstleister erbracht, die im Verzeichnis der
Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind; dieses stellt die Anbieterin auf Anfrage zur
Verfügung und aktualisiert es bei Änderungen.
11. Datenrückgabe und Löschung
Die von der Kundin gelieferten Inhalte und die daraus entstandenen Daten bleiben ihr
zugeordnet. Während der Vertragsdauer kann die Kundin ihre Daten jederzeit in einem
gängigen Format exportieren.
Nach Vertragsende stellt die Anbieterin die Daten während 30 Tagen zum Export bereit und
löscht sie anschliessend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Auf Wunsch bestätigt sie die Löschung schriftlich. Sicherungskopien werden im Rahmen der
regulären Aufbewahrungsfristen überschrieben.
12. Referenznennung
Die Anbieterin nennt die Kundin nur dann als Referenz, wenn diese im Lizenzvertrag oder
gesondert schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist freiwillig, hat keinen Einfluss
auf Preis, Rabatt oder Leistungsumfang und kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Zitate von Personen, Fallstudien und die Verwendung von Kennzeichen der Kundin in Werbung
bedürfen einer gesonderten Freigabe.
13. Nutzungsrechte
Die Anbieterin räumt der Kundin für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht
übertragbare Recht ein, die Plattform vertragsgemäss zu nutzen. Sämtliche Rechte an der
Software, der Marke Trennio und den zugrunde liegenden Inhalten verbleiben bei der
Anbieterin.
Die Kundin darf die Plattform ihrer Bevölkerung sowie den in ihrem Auftrag tätigen
Stellen zugänglich machen. Eine Weitergabe an andere Gemeinwesen zur eigenständigen
Nutzung ist ohne Vereinbarung nicht gestattet.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und
verwenden sie ausschliesslich zur Erfüllung dieses Vertrags. Als vertraulich gelten
insbesondere technische Unterlagen, Konditionen und nicht öffentliche Informationen über
Organisation und Abläufe der Kundin.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden
Partei bereits vorlagen oder aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnung offengelegt
werden müssen. Sie besteht über das Vertragsende hinaus fort. Vorbehalten bleiben die
Informations- und Öffentlichkeitspflichten der Kundin als Gemeinwesen.
Amtsgeheimnis. Ist die Kundin ein öffentliches Gemeinwesen, wahrt die Anbieterin über
Tatsachen, die ihr bei der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, das Amtsgeheimnis im
gleichen Umfang wie die Kundin selbst. Sie verpflichtet alle Personen, die sie beizieht,
schriftlich auf dieselbe Pflicht. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort
und unabhängig davon, ob die betreffenden Angaben Personendaten sind.
15. Gewährleistung
Die Anbieterin gewährleistet, dass die Plattform im vereinbarten Umfang funktionsfähig
ist. Mängel behebt sie innert angemessener Frist. Gelingt die Behebung eines erheblichen
Mangels trotz zweimaliger Nachbesserung nicht, kann die Kundin die Vergütung angemessen
herabsetzen oder den Vertrag auf den Zeitpunkt der Mängelrüge kündigen.
Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die auf Umständen ausserhalb des
Einflussbereichs der Anbieterin beruhen, insbesondere auf Störungen des Internets, auf
Endgeräten oder Browsern der Nutzerinnen und Nutzer oder auf fehlerhaften Inhalten der
Kundin.
16. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist insgesamt auf die im betreffenden Vertragsjahr bezahlte Vergütung
begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und
Datenverlust, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch die Kundin vermeidbar gewesen
wäre, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden sowie eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung
bleibt vorbehalten.
Diese Ziffer regelt die Haftung abschliessend. Die übrigen Vertragsbestandteile nach
Ziffer 3 enthalten keine davon abweichende Haftungsregelung.
17. Höhere Gewalt
Wird eine Partei durch Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs an der Leistung
gehindert, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer der Behinderung. Dauert die
Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen.
18. Änderung dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen werden der Kundin mindestens 60 Tage
vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht bis zum
Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen; darauf wird in der Mitteilung
hingewiesen. Widerspricht die Kundin, kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des
Inkrafttretens kündigen. Preisänderungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 7.
19. Übertragung und Beizug Dritter
Die Anbieterin darf zur Leistungserbringung Dritte beiziehen; sie bleibt für deren
Leistung verantwortlich. Die Übertragung des Vertrags auf eine Rechtsnachfolgerin ist
zulässig; die Kundin wird vorgängig informiert und kann bei berechtigten Bedenken auf den
Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung
unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch
eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit nicht zwingende
Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Fragen zu Vertrag und Nutzung: info@trennio.app