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Was Sie wissen müssen, bevor Sie es dem Gemeinderat vorlegen

Diese Seite beantwortet nicht, was die App kann, sondern was eine Verwaltung vorher klären muss: Müssen wir ausschreiben? Brauchen wir dafür die Informatik? Was passiert mit den Daten? Und was passiert, wenn wir wieder aufhören wollen? Ohne Fachjargon, damit Sie es unverändert übernehmen können.

Müssen wir ausschreiben?

In aller Regel nein. Eine Jahreslizenz von Trennio liegt je nach Edition und Gemeindegrösse zwischen CHF 990 und 5'900 (bis 15'000 Einwohner). Das ist eine Grössenordnung, in der Gemeinden Leistungen üblicherweise freihändig vergeben dürfen, also ohne Einladungs- oder offenes Verfahren.

Massgebend ist trotzdem Ihr eigenes Recht: das kantonale Beschaffungsrecht und Ihr Gemeindereglement. Gemeinden dürfen tiefere Schwellenwerte festlegen als der Kanton. Ein Blick ins eigene Reglement lohnt sich, bevor Sie den Antrag schreiben.

Wir nennen hier bewusst keine Schwellenwert-Zahl. Sie unterscheidet sich nach Kanton und Leistungsart, und die publizierten Angaben gehen auseinander. Vergleichen Sie unseren Preis mit Ihrem eigenen Reglement, das ist die einzige Zahl, die für Sie zählt.

Brauchen wir dafür die Informatik?

Nein. Trennio ist kein System, das bei Ihnen installiert wird. Es gibt nichts zu betreiben, nichts zu aktualisieren und nichts zu sichern.

  • Keine Schnittstelle nötig. Trennio muss nicht an Ihre Einwohnerkontrolle, Ihre Finanzsoftware oder Ihre Website angeschlossen werden.
  • Kein Server, keine Installation. Weder bei Ihnen noch auf den Geräten Ihrer Bevölkerung.
  • Kein Benutzerkonto für die Bevölkerung. Also auch keine Passwörter, die jemand zurücksetzen muss.
  • Keine Schulung nötig, um zu starten. Die Ersteinrichtung übernehmen wir. Danach entscheiden Sie, was Sie selbst pflegen.

Das ist bewusst so gebaut. Die grösste Schwierigkeit bei der Digitalisierung von Gemeinden ist nicht fehlende Motivation, sondern dass jedes neue System die Landschaft komplizierter macht. Trennio soll nichts zusätzlich verbinden, sondern eine Sache abschliessend erledigen.

Was passiert mit den Daten?

Personendaten der Bevölkerung
Nur wenn jemand eine Funktion nutzt: beim Mängelmelder die eingegebenen Angaben, bei Erinnerungen die Push-Adresse des Geräts, beim KI-Scan eine Gerätekennung und eine nicht umkehrbare Prüfsumme der IP-Adresse. Kein Bürgerkonto, keine Profile; die Einstellungen bleiben auf dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers.
Rechtsrahmen
Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
Standort der Daten
Rechenzentrum in der EU (Deutschland).
Wem gehören die Inhalte
Ihrer Gemeinde. Kalender, Mitteilungen, Sammelstellen und das Gemeinde-ABC sind Ihre Daten.
Reichweitenmessung der Website
Cookielos.
Details
Datenschutzerklärung ansehen

Ist die App barrierefrei?

Barrierefreiheit ist im öffentlichen Sektor kein Wunschkriterium. Der Schweizer Standard eCH-0059 verweist auf WCAG 2.1 auf Stufe AA, der Bund hat ihn als verbindliche Vorgabe gesetzt, und Kantone und Gemeinden haben sich über die Rahmenvereinbarung E-Government verpflichtet, eCH-Standards in der Regel verbindlich anzuwenden, ausdrücklich auch in der Beschaffung.

Was heute umgesetzt ist: Bedienung vollständig per Tastatur, Beschriftung für Screenreader und die auf Lesbarkeit optimierte Schrift Atkinson Hyperlegible. Automatische Prüfungen laufen bei jeder Auslieferung mit; die letzte Messung am 16. September 2026 ergab auf vier Ansichten der Bürger-App keine Kontrastverstösse.

Ehrlich gesagt: Ein formeller Konformitätsnachweis nach WCAG 2.1 AA liegt noch nicht vor. Was geprüft ist, was aussteht und wie Sie uns ein Hindernis melden, steht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit nach eCH-0059. Wenn Ihre Gemeinde einen Nachweis für die Beschaffung braucht, sagen Sie es uns, dann priorisieren wir ihn.

Wie lange dauert die Einführung?

In der Regel 48 Stunden ab vollständiger Datenlieferung, an Werktagen. Ein bestehender Abfuhrplan als PDF genügt als Grundlage.

Bei komplexen Kalendern mit mehreren Gebieten nennen wir Ihnen vorab einen verbindlichen Termin, statt eine Zahl zu versprechen, die dann nicht hält.

Ihr Aufwand: Daten liefern, Logo und Farbe nennen, freigeben.

Und wenn wir wieder aufhören wollen?

Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf per E-Mail kündigen. Ihre Inhalte gehören Ihnen: Während der Laufzeit exportieren Sie sie jederzeit, nach dem Ende stellen wir sie 30 Tage lang zum Export bereit, danach löschen wir sie und bestätigen es auf Wunsch schriftlich. Der Export ist eine Datei im offenen Format JSON mit Terminen, Sammelstellen, Gebieten, Mitteilungen, Veranstaltungen, Gemeinde-ABC und Meldungen. Schränken wir den Dienst wesentlich ein, erfahren Sie es mindestens drei Monate im Voraus und können auf diesen Zeitpunkt kündigen. Es gibt keine Datenbank bei Ihnen, die zurückgebaut werden müsste, und keine Schnittstelle, die anschliessend fehlt.

Wir halten das bewusst so, weil eine Gemeinde eine Entscheidung leichter trifft, wenn sie umkehrbar ist.

Was Sie dem Gemeinderat vorlegen können

Diese sechs Punkte beantworten erfahrungsgemäss die Fragen, die im Rat gestellt werden:

  • Was: Eine App im Erscheinungsbild unserer Gemeinde, für Abfuhrtermine, Mitteilungen, Anlässe und das Gemeinde-ABC.
  • Kosten: Jahreslizenz je nach Edition und Einwohnerzahl, Einrichtung bis Ende 2026 geschenkt.
  • Beschaffung: Betrag unterhalb unserer Schwelle für freihändige Vergabe (Reglement prüfen).
  • Aufwand Verwaltung: Daten liefern, danach Pflege im Browser. Keine Informatik nötig.
  • Datenschutz: revDSG, keine Bürgerkonten und keine Profile; Personendaten nur, wenn jemand eine Funktion nutzt (etwa Mängelmelder oder Erinnerungen), Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
  • Ausstieg: Jahresvertrag, drei Monate Kündigungsfrist, Inhalte bleiben unsere.

Unterlagen zum Herunterladen

Alles, was Sie für eine Vorlage im Rat oder für die Prüfung durch Ihre Datenschutzstelle brauchen:

  • Preisblatt: Editionen, Grössenklassen, Zusatzposten, Betreuung und Vertragsbedingungen.
  • Faktenblatt: Was die App kann, wie die Einführung abläuft, wo die Daten liegen.
  • Aufbewahrungsrichtlinien: Welche Daten wie lange gespeichert und wann sie gelöscht werden.
  • Betriebsblatt: Zuständigkeit, Störungsweg, Erreichbarkeit und was bei einem Ausfall gilt.
  • Sicherheitsblatt: Wo die Daten liegen, wer Zugang hat, wie gesichert wird und was wir nicht nachweisen können.
  • Exit-Blatt: Was Sie jederzeit selbst exportieren und was bei einer Kündigung geschieht.

Laufend aktuell im Netz: Datenschutz · AGB · Auftragsbearbeitungsvertrag · Barrierefreiheit.

Wer steht dahinter?

Trennio wird in der Schweiz entwickelt und betrieben. Anbieterin ist die Sinew GmbH mit Sitz in Kienberg SO (UID CHE-293.157.044). Angaben im Impressum, Kontakt info@trennio.app.

Wir sind ein kleines Team, kein Konzern. Das heisst: Sie sprechen mit der Person, die die App auch baut, und eine Rückfrage dauert Stunden statt Wochen.

Fragen, die hier nicht stehen?

Schreiben Sie uns, wir antworten innert zwei Werktagen. Auch wenn es am Ende nicht passt.

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Startklar 48 h nach Datenlieferung Schweizer Datenschutzrecht