Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Vertrag regelt, wie die Sinew GmbH als Betreiberin von Trennio Personendaten im Auftrag
einer Gemeinde bearbeitet. Er gilt nach Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und,
soweit Personendaten aus dem EWR betroffen sind, nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des
Dienstleistungsvertrags.

Verantwortliche: die Gemeinde, die Stadt oder der Zweckverband, die Trennio einsetzen.

Auftragsbearbeiterin:
Sinew GmbH, Leibernweg 14, 4468 Kienberg, Schweiz
UID CHE-293.157.044, Handelsregister des Kantons Solothurn
support@trennio.app

1. Gegenstand und Zweck

Die Auftragsbearbeiterin stellt der Verantwortlichen die Abfall-App Trennio als Dienst bereit:
Abfuhrkalender, Sammelstellen, Mitteilungen, Push-Erinnerungen, KI-Materialerkennung und je nach
Vertrag weitere Module. Personendaten bearbeitet sie ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung
der Verantwortlichen.

2. Dauer

Der Vertrag beginnt mit dem Dienstleistungsvertrag und endet mit ihm. Ziffer 9 (Löschung) gilt
darüber hinaus.

3. Art und Umfang der Bearbeitung

3.1 Bearbeitete Personendaten

3.2 Betroffene Personen

Einwohnerinnen und Einwohner sowie weitere Nutzende der App, und Mitarbeitende der Verwaltung als
Portal-Nutzende.

3.3 Zweck

Betrieb der App und des Verwaltungsportals, Support, Sicherheit und Nachweisführung.

4. Pflichten der Auftragsbearbeiterin

Die Auftragsbearbeiterin verpflichtet sich:

a) Personendaten nur nach dokumentierter Weisung der Verantwortlichen zu bearbeiten;

b) Vertraulichkeit sicherzustellen und nur befugte Personen einzusetzen;

c) angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu treffen (Anhang A);

d) die Verantwortliche zu informieren, wenn eine Weisung nach ihrer Einschätzung gegen das
Datenschutzrecht verstösst;

e) nach Vertragsende alle Personendaten zu löschen oder herauszugeben, soweit keine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht entgegensteht;

f) der Verantwortlichen die Angaben zur Verfügung zu stellen, die sie für Nachweise und Prüfungen
benötigt;

g) das Amtsgeheimnis zu wahren, soweit die Verantwortliche ein öffentliches Gemeinwesen ist:
über Tatsachen, die der Auftragsbearbeiterin bei der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden,
im gleichen Umfang wie die Verantwortliche selbst. Sie verpflichtet alle Personen, die sie
beizieht, schriftlich auf dieselbe Pflicht. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort
und unabhängig davon, ob die betreffenden Angaben Personendaten sind.

5. Weitere Auftragsbearbeitende

Die Verantwortliche stimmt dem Einsatz der folgenden Unternehmen zu. Die Liste entspricht der
Datenschutzerklärung von Trennio.

Wechselt die Auftragsbearbeiterin ein Unternehmen aus oder kommt eines hinzu, teilt sie das der
Verantwortlichen 30 Tage im Voraus mit. Die Verantwortliche kann begründet widersprechen.

6. Pflichten der Verantwortlichen

Die Verantwortliche erteilt Weisungen in Textform (E-Mail genügt), stellt sicher, dass für die
Bearbeitung eine Rechtsgrundlage besteht, und meldet Berichtigungen, Einschränkungen und
Löschungen unverzüglich.

7. Verletzungen der Datensicherheit

Die Auftragsbearbeiterin meldet der Verantwortlichen eine erkannte Verletzung der Datensicherheit
innert 48 Stunden, mit Angaben zu Art, betroffenen Daten, vermutlichen Folgen und ergriffenen
Massnahmen. Die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde bleibt Sache der Verantwortlichen.

8. Rechte der betroffenen Personen

Die Auftragsbearbeiterin unterstützt die Verantwortliche bei Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung und Herausgabe der Daten, soweit ihr das technisch möglich und zumutbar ist.
Wendet sich eine betroffene Person direkt an die Auftragsbearbeiterin, leitet sie die Anfrage
weiter und antwortet nicht selbst.

9. Löschung nach Vertragsende

Nach Vertragsende löscht die Auftragsbearbeiterin alle Personendaten der Verantwortlichen
innert 30 Tagen. Auf Wunsch erhält die Verantwortliche vorher einen Datenexport. Vorbehalten
bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten; solange diese laufen, bleiben die Daten gesperrt und
werden nicht weiter bearbeitet.

10. Prüfrechte

Die Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags prüfen. Die Auftragsbearbeiterin erteilt
Auskunft und legt Nachweise vor. Eine Prüfung vor Ort ist nach Ankündigung von 30 Tagen möglich,
höchstens einmal jährlich, ausser es liegt ein konkreter Anlass vor.

11. Haftung

Die Haftung richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag und den AGB von Trennio. Jede Partei
haftet für Schäden aus der Verletzung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Sinew GmbH in Kienberg SO, soweit nicht
zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Ist die Verantwortliche ein öffentliches Gemeinwesen, untersteht sie nicht dem
Bundes-Datenschutzgesetz, sondern den Bestimmungen ihres Kantons über Information und
Datenschutz. Dieser Vertrag gilt in diesem Fall unter Berücksichtigung der für die
Verantwortliche anwendbaren kantonalen Bestimmungen. Die Verantwortliche nennt der
Auftragsbearbeiterin die massgebenden Erlasse und weist auf Anforderungen hin, die über diesen
Vertrag hinausgehen; die Parteien halten sie erforderlichenfalls in einem Zusatzblatt fest.

Anhang A: Technische und organisatorische Massnahmen

Unterschriften

Dieser Vertrag wird zusammen mit dem Dienstleistungsvertrag unterzeichnet.

Verantwortliche (Gemeinde)
Ort und Datum, Name, Funktion, Unterschrift

Auftragsbearbeiterin (Sinew GmbH)
Ort und Datum, Nicolas Pfammatter, Geschäftsführer, Unterschrift

Fassung 2.0, Stand 21. September 2026.